Alle Rechte vorbehalten. Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Jede Nutzung in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen bedarf der vorherigen Zustimmung des Goethe-Instituts.
Eine schriftliche Glückwunschkarte zur Hochzeit ist mehr oder weniger Pflicht ... Bedanken Sie sich für die Einladung zur Feier Den letztgenannten Punkt müssen Sie selbstverständlich nur ...